Sachverständiger Burghaun
Thorsten Lins
Bausachverständiger und Baugutachter
Wendelinusstraße 136151 Burghaun
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Gutachter für das Maler- und Lackiererhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile (TÜV)
- Sachkunde Schimmelpilzschäden in Innenräumen (TÜV)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Burghaun steht Ihnen Herr Thorsten Lins als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Thorsten Lins kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Burghaun, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Burghaun kommen bzw. sich nicht in Burghaun auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Burghaun - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Burghaun ist eine kleine Stadt in Hessen. Es ist Teil des Landkreises Fulda und befindet sich in der Nähe der Stadt Fulda. Die Stadt hat eine lange Geschichte und war bereits im Mittelalter eine wichtige Stadt. Es gibt viele historische Gebäude in der Stadt, darunter die St. Johanniskirche, ein gotisches Bauwerk aus dem 14. Jahrhundert, und das Schloss Burghaun, ein Renaissancebau aus dem 16. Jahrhundert.
Burghaun ist auch bekannt für seine natürliche Schönheit, es gibt viele Wälder und Wiesen um die Stadt, sowie einen See, dem "Burghauser See". Es gibt auch einige Sport- und Freizeitmöglichkeiten in der Stadt, darunter Angeln, Wandern und Radfahren. Es gibt auch einige kulturelle Einrichtungen wie das Stadtmuseum und das Heimatmuseum.
Burghaun hat eine gute Anbindung an die nahegelegenen Städte wie Fulda und Kassel, sowie an die Autobahnen A7 und A66. Es gibt auch einen Bahnhof in Burghaun, von dem aus man schnell in die nahegelegenen Städte gelangen kann.
Die Preise für Wohnimmobilien in Burghaun sind moderat und es gibt eine gute Auswahl an Wohnungen und Häusern in verschiedenen Größen und Preisklassen. Es gibt auch eine gute Nachfrage nach Immobilien in Burghaun, insbesondere von Menschen, die in den nahegelegenen Städten wie Fulda und Kassel arbeiten und nach einer ruhigen und grünen Umgebung suchen.